Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4017
OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06 (https://dejure.org/2007,4017)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.05.2007 - 9 UF 163/06 (https://dejure.org/2007,4017)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 9 UF 163/06 (https://dejure.org/2007,4017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterhaltsrecht: Voraussetzung eines Ausbildungsunterhalts nach Scheidung; Befristung eines Aufstockungsunterhalts bei kinderloser Ehe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung maßgeblicher Tatsachen als Voraussetzung für eine nachträgliche Berufungserweiterung; Ergreifung von Ausbildungsmaßnahmen oder Fortbildungsmaßnahmen als Obliegenheit eines geschiedenen Ehegatten; Fehlende Berufsausbildung als Anhaltspunkt für die Zumutbarkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 5
    Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt - Befristung von Aufstockungsunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidung nach 20 Jahren Ehe - Ehefrau ohne Berufsausbildung muss auch unqualifizierte Ttätigkeit aufnehmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1452
  • FamRZ 2008, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05

    Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zuletzt. BGH, Urteil vom 28. März 2007 - XII ZR 21/05 - m.w.N.) ist im Rahmen des nachehelichen Ehegattenunterhalts allerdings der Tilgungsanteil der Darlehensraten, soweit er zur Rückführung des Darlehens und damit zur Vermögensbildung nur eines Ehegatten führt, grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen.

    Zudem wird der Wertzuwachs für das im Eigentum eines geschiedenen Ehegatten stehende Haus durch weitere Darlehenstilgung dann nicht mehr über den Zugewinn ausgeglichen und kommt nur noch dem Eigentümer allein zugute (BGH, Urteil vom 28. März 2007 a.a.O.).

  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 35/86

    Ausbildungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
    Hingegen schließt sie einen Ehegatten, der zwar eine angemessene Erwerbstätigkeit aufnehmen könnte, jedoch durch eine Ausbildung eine ohne die Ehe schon früher erreichte Verbesserung seines Status im Erwerbsleben anstrebt, nicht von dem Anspruch nach § 1575 Abs. 1 BGB aus (BGH, FamRZ 1985, 782; FamRZ 1987, 795).

    Soweit sie aber beabsichtigt, selbständig als Physiotherapeutin tätig zu sein, ist gerade auch unter Berücksichtigung der - für Selbständige negativen - Entwicklung im Gesundheitswesen ebenfalls nicht erkennbar, wie sie hierdurch ihren Lebensunterhalt sicherstellen will, zumal die Gründung einer selbständigen Existenz regelmäßig nicht unerhebliche finanzielle Mittel erfordert, über die Antragsgegnerin aber nach Aktenlage nicht verfügen dürfte (BGH, FamRZ 1987, 795).

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
    Mit dem Moment der Ehedauer will das Gesetz auf die Unangemessenheit hinweisen, einen Ehegatten, der in seinem beruflichen Fortkommen durch die Ehe nicht benachteiligt wurde, selbst dann zu begünstigen, wenn die Ehe nicht lange gedauert hat (vgl. zuletzt: BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 37/05).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
    Dieser Gesichtspunkt hat durch die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 2001, 986; FamRZ 2004, 1173) zur eheprägenden Haushaltsführung und den sich daraus ergebenden ehelichen Lebensverhältnissen ein noch stärkeres Gewicht erhalten.
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
    (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O; FamRZ 2006, 1006; FamRZ 2007, 200).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 190/03

    Zeitlicher Umfang und Höhe des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
    (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O; FamRZ 2006, 1006; FamRZ 2007, 200).
  • BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02

    Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
    Dieser Gesichtspunkt hat durch die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 2001, 986; FamRZ 2004, 1173) zur eheprägenden Haushaltsführung und den sich daraus ergebenden ehelichen Lebensverhältnissen ein noch stärkeres Gewicht erhalten.
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02

    Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
    Der eheangemessene Bedarf erhöhte sich deshalb durch die gezogenen Nutzungsvorteile, die entsprechend der unangegriffenen Handhabung des Familiengerichts auf insgesamt 600 EUR monatlich zu veranschlagen und bis zum Auszug der Antragsgegnerin bei der Bedarfsbemessung auf Seiten beider Parteien in hälftiger Höhe jeweils 300 EUR monatlich anzusetzen sind (BGH, FamRZ 2005, 1159).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
    An ihre Stelle treten allerdings die Vorteile, die die Ehegatten in Form von Zinseinkünften aus dem Erlös ihrer Miteigentumsanteile ziehen oder ziehen könnten (BGH, FamRZ 2002, 88; FamRZ 2001, 1140).
  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98

    Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
    Erst wenn nach den Umständen des Falles gegenwärtig nur unangemessene Tätigkeiten in Betracht kommen, tritt an die Stelle der Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit unter den in § 1574 Abs. 3 BGB genannten Voraussetzungen die Obliegenheit des geschiedenen Ehegatten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, soweit es zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist (BGH, FamRZ 2001, 350).
  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84

    Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 74/84

    ... neuer Umstände bei der Abänderungsklage

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - 8 UF 180/13

    Grund und Höhe des nachehelichen Unterhalts

    Obwohl die Antragsgegnerin ohne die Weiterbildung auch eine angemessene Erwerbstätigkeit i. S.d. § 1574 Abs. 2 BGB als Assistenzärztin finden könnte, entfällt der Unterhaltsanspruch nach § 1575 BGB nicht, denn mit der Facharztausbildung strebt sie eine ohne die Ehe schon früher erreichbare Verbesserung ihrer beruflichen Stellung an (vgl. BGH NJW 1985, 1695 = FamRZ 1985, 782, 785; NJW 1987, 2233 = FamRZ 1987, 795, 796; auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1452 = FamRZ 2008, 411, 412).
  • OLG Hamm, 18.12.2015 - 13 UF 31/14

    Berücksichtigung der Einkünfte eines Arztes aus einer während der Trennungszeit

    Auch nach seiner geänderten Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen hat der BGH an diesen Grundsätzen festgehalten (BGH FamRZ 2008, 411 - juris Rn. 36).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Sie sind deshalb unterhaltsrechtlich unbeachtlich (BGH, Urteil vom 2. Juni 2004 - XII ZR 217/01, FamRZ 2004, 1177 -11179; Senatsurteil vom 25. Mai 2007 - 9 UF 163/06; Urteil des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. August 2007 - 2 UF 35/06; OLG Schleswig, Urteil vom 9. August 2001 - 15 UF 67/00, OLGR Schleswig 2002, 8-9; OLG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2002 - 11 UF 63/01, FamRZ 2002, 885 -887; Mittendorf in: Eschenbruch/Klinkhammer, aaO., Rz. 6092).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2022 - 3 WF 54/22

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Anspruch auf nachehelichen

    Die Ausbildung, für deren Dauer § 1575 Abs. 1 BGB einen Unterhaltsanspruch gewährt, muss also notwendig sein, um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu sichern (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.05.2007 - 9 UF 163/06 - NJW-RR 2007, 1452).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht